Folge #5 | Der große Knall – Zwischen Qualzuchtdebatte und TierschutzhundeVerordnung

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Quellennachweise:

Tierschutzbericht des BMEL 2019 (nächster Bericht turnusmässig 2023)

Tierschutzbericht der Bundesregierung 2019

 

Dog Well Net, IPFD

The International Partnership for Dogs (IPFD) is a non-profit organization leading a global, multi-stakeholder effort to address issues affecting dog health, well-being, and welfare.

 

Präsentation auf dem 4. International Dog Health Workshop von Helena Skarp (SKK/FCI)

The Concept of Breed

 

„Rassespezifische Zuchtstrategien/Breed specific health strategies“ – Präsentation auf dem 4. International Dog Health Workshop von Ian Seath –> sagt schon 2019 ziemlich genau die heutigen Probleme voraus und auch das Spannungsfeld „Vision für Veränderung“ und „Zwang zur Veränderung“, proaktiv versus reaktiv. Sehr, sehr empfehlenswerte Lektüre.

Breed Specific Health Strategies

 

Beispiele für Datenbanken im Ausland:

FINNLAND

Koira Net

Links FCI Gruppe und Rasse auswählen, dann rechts entweder bei „latest“ alle zuletzt eingetragenen Gesundheitsergebnisse anzeigen lassen (Auch interessante Infos wie Kryptorchismus werden erfasst) oder unter „Statistics –> Health statistics“ im Auswahlmenü „printable statistics“ die aufsummierten Ergebnisse über die letzten Jahre anzeigen lassen. Es sind ausgezeichnete längerfristige Analysen möglich, wie und wo HD oder LÜW in welchen Frequenzen vorkommen, wenn man sich die einzelnen Hunde anzeigen lässt. Augenuntersuchungen, die älter als 12 Monate sind, werden automatisch mit „ungültig“ ergänzt bis zur Wiederholung.

In derselben Datenbank werden auch Show- und Sportresultate eingetragen. Es wird ein 4 bis 8 Generationen Pedigree angezeigt zum Durchklicken und eine Übersicht von jedem Hund über seine registrierten Nachzuchten incl Gesundheitsergebnisse. Auch die Anzahl der Würfe ist angezeigt.
Nachzuchten sortierbar nach allen Kriterien wie Geburtsjahr, HD Wert, Showergebnis usw.

NIEDERLANDE

Dutchdog Data

Links Rasse auswählen und wenn gewünscht (Teil) des Kennelnamens eintragen, ggf Geburtsjahr, dann auf „zoeken“, so sieht man die Liste aller Hunde. Kann man einzeln anklicken und man sieht unten den Stammbaum, Nachzuchten, Vollgeschwister, Gesundheitswerte sofern eingetragen und Titel.
Aktuelle Planung: Der NKK ist seit einigen Monaten im Aufbau einer umfassenden Datenbank, die zusammen mit Genetikern und Programmierern geplant wird. Im SInne des „sharing best practise“ wäre es eine gute Idee, sich dort anzuschliessen und das auch für Deutschland zu adaptieren und zu implementieren.

QUEN
Zur Entstehung bzw Vernetzung liest man am Besten hier mal nach:
Frau Plange ist nicht mehr im aktiven Dienst, aber betreut das Projekt auch in ihrem Ruhestand weiter zusammen mit vielen anderen einflussreichen und fachkompetenten Partnern. Es wäre ein Irrglaube, dass man es dort mit Extremisten wie manchen radikalen Tierschützern zu tun hat. Die Seite „Aktuelles“ sollte man immer wieder mal besuchen, ob es neue Merkblätter zu einzelnen Rassen oder Merkmalen aus dem Hundebereich gibt. Grundsätzlich geht es um alle Tierarten, Hunde, Katzen, Geflügel oder Nutztiere usw.
Jeder ist aufgefordert, sein Wissen einzubringen, Merkblätter/Infos zu ergänzen oder ggf zu korrigieren.

4 Antworten

  1. Anett

    Euer Beitrag ist der erste sachliche Beitrag überhaupt zum Thema Qualzucht, den ich von Züchterseite je lesen/gehört habe. Vielen dank für diesen Einstand in Sachlichkeit!! Bis auf das Thema „Trägerhunde“ (das war mir zu einseitig dargestellt) hat es wirklich Spaß gemacht euch zuzuhören. Viele Grüße

  2. Diana Plange

    „Im Gespräch bleiben“
    Liebe Kollegin Westerveld,
    Liebe Frau Priller,
    Vielen Dank für den zum größten Teil gut recherchierten und überwiegend sachlichen Beitrag.
    Gerne würde ich mit Ihnen zu einigen Punkten ins Gespräch kommen, nicht nur um Ihr Schlusswort aufzugreifen.
    Es würde hier zu weit führen hier alle diskussionswürdigen Punkte aufzuführen. Im Großen und Ganzen denke ich sind wir uns absolut einig und finde ich Ihre Herangehensweise sehr gut und verständlich herübergebracht.
    Einige wenige Punkte von denen ich glaube, dass sie vielleicht von Ihnen missverstanden wurden, sind mir jedoch sehr wichtig und möchte ich vorab ( ich freue mich nach Rückkehr auf ein Gespräch noch vor der nächsten Gesprächsrunde mit dem VDH und einer weiteren Fortbildungsveranstaltung für Amtstierärzte),
    Kurz ansprechen, bzw. nachfragen:
    1. Willkür: sind Sie in Erfurt bei der Ausstellung zugegen gewesen? (Ich schon), oder stammt Ihre Einschätzung vom Hörensagen?
    2. Gutachten Prof. Cirsovius: Das Gutachten wurde von der Tierärztekammer bei einem Juraprofessor in Auftrag gegeben, um den rechtlichen Rahmen, in welchem wir Tierärzte uns bewegen, klar zu stellen. Dabei ging es- von Ihnen leider nicht erwähnt, zunächst einmal um die Frage der Zwischengenerationen von Welpen die geboren werden, wenn mit Elterntieren gezüchtet wird, die sebst unter z.T. schweren Defekten leiden. Selbst wenn das Ziel ist, auf die Dauer gesündere Hunde zu bekommen, ist das nach Deutschem Recht verboten, während das bisher in Österreich erlaubt war( wird jetzt aber auch geändert). Entsprechende Verbote gibt es ja auch in der Schweiz, die ein besseres System hat. Dort werden die Defektmerkmale in Belastungskategorien eingeteilt, ein System was auch für uns interessant wäre und wir auch weiterempfehlen würden.
    Die Frage, ob ein Amtsveterinär, Ausstellungsveranstalter oder ggf. Ein Tierarzt der z.B. bei einem Defektträger durch künstliche Besamung die Zucht unterstützt, eine justiziable Mitverantwortung trägt, ist juristisch durchaus interessant und hat nichts mit Androhung zu tun.
    3. Veraltetes Qualzuchtgutachten von 1999: das Gutachten hat solange, bis es vom BMEL uurückgezogen oder überarbeitet wird, Gültigkeit und findet deshalb nach wie vor bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Berücksichtigung. Wir verweisen jedoch immer auf dessen Überarbeitungsnotwendigkeit und erwähnen es nur der vollständigkeithalber. Ebenso beziehen sich die Angaben immer auf ein Tier (nicht Rasse) bei dem die beschriebenen Defekte festgestellt sind. In den Merkblättern werden die Merkmale und deren Auswirkungen auf das betroffene Tier, gemäß einer aktuellen wissenschaftlichen Recherche, von einer Gruppe von Tierärzten unter Beiziehung von Fachexperten, Genetikern und Biologen beschrieben und am Ende an die Juristen der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht übersandt, die die rechtliche Einschätzung des Falls übernehmen. Erst danach wird ein Merkblatt veröffentlicht.
    Es handelt sich also nicht um eine extreme Meinung, sondern um eine sachliche Einschätzung der rechtl. Situation.
    4. Zucht mit Risiko- Genen: das ist tatsächlich abhängig von sehr vielen Umständen und Sachverhalten wie Schwere der Erkrankung die bei ungünstiger Verpaarung entstehen kann, Prävalenz in der Rasse, Anzahl weiterer Risikoanlagen,und nicht zuletzt Zuverlässigkeit des Züchters. Deshalb steht auch immer dabei, dass die Beurteilungskompetenz für die vor Ort ggf. Notwendigen Anordnungen immer beim Amtsveterinär unter Berücksichtigung der Umstände vor Ort liegt.
    Und nicht nur hierbei vergessen auch Sie leider immer wieder, dass sowohl Gesetz und Verordnung, aber insbesondere die Umsetzung und die Merkblätter, sich auf die gesamte Population einer Hunderasse bzw. der Hunde bezieht (Gleichbehandlung) gleich ob und in welchem Verein gezüchtet wird.
    Es geht eben nicht um Populationen, sondern um das Einzeltier.
    Uns geht es darüberhinaus um eine europaweite Harmonisierung der Zucht- und Ausstellungsgesetzgebung und eine möglichst einheitliches Umsetzung, die für alle Seiten Planungssicherheit bietet. Denn Zucht- und Ausstellungswesen sind international.
    Darüberhinaus streben Wir an, dass mit der jetzt anstehenden Überarbeitung des Tierschutzgesetzes dem österreichischem Beispiel gefolgt wird und damit auch der illegalen Zucht und Welpenhandel Einhalt geboten wird ( siehe Paragraf 8 Abs 2 TSCHG Österreich)
    Und wie Sie schon erwähnten, wenn Sie Fehler in einem Merkblatt finden, dann machen Sie uns gerne ( möglichst präzise und unter Belegung Ihrer Angaben durch aktuelle wissenschaftlich fundierte Quellen, darauf aufmerksam und wir geben das entsprechende Merkblatt zur Überprüfung erneut ins Qualitätsmanagementsystem.
    Gerne können Sie auch einen Entwurf zu einem Merkblatt zu der jeweils von Ihnen gezüchteten Rasse beisteuern, der dann in den Dokumentenumlauf des Qualitätsmanagementsystem geht. Dazu würden wir Ihnen ein Leerformular zusenden. Alle Angaben oder Aussagen müssen dazu mit Quellenangaben versehen sein.
    Grüßt freundlich
    Diana Plange

  3. Kraßnigg, Adolf

    Die gegenwärtige Initiative der Amtsveterinäre in Folge des modifizierten Tierschutzgesetzes folgt Vorstellungen und Wünsche, die ich seit 30 Jahren habe. 30 Jahre, dass ist keine willkürliche Zahl, sondern kennzeichnet das 1. Jahr nach meiner Mitgliedschaft in einem Hundezuchtverein – und der Erkenntnis, dass hier in der Zucht Dinge geschehen, die meinen Kenntnissen vor allem auf genetischem Gebiet weitgehend entgegengesetzt sind. Wie kann man von so etwas wie Rückkreuzungen reden, durch die Schadmutationen sichtbar gemacht werden (verhüllt in Begriffe wie „enge Zucht“). Rückkreuzungen sind Methoden, die man beim genetischen Experimentieren z.B. mit Drosophila melanogaster (schwarzbäuchige Taufliege) anwendet, wo man sicher ist, dass die so gezüchteten „Krüppel“ nur wenige Tage leben und obendrein nicht vor Schmerzen schreien. Ein Hund mit Gendefekten aber kann etliche Jahre überleben – und leiden!

    Was mich dennoch an der gegenwärtigen Tierschutzgesetzgebung stört: Es fehlen klare Angaben – und Verbote – im Hinblick auf Inzucht! Auf internationaler Ebene gibt es schon lange die Forderungen der Genetiker, der Inzuchtkoeffizient dürfe die Zahl von 6,25% auf 10 Generationen nicht erreichen. Dieser Inzuchtkoeffizient (IK) entspricht der Verpaarung von Cousin mit Cousine, ist bei Menschen zwar noch erlaubt, aber bereits mit hohem Risiko behaftet. In einer persönlichen Rechnung, die von 50 000 Genen bei Hunden und einer Mutationsquote von 200 ausgeht (auf 200 Gene kommt eine Mutation) habe ich bei einer Verpaarung mit 6,25% im Durchschnitt 7 reinerbige Mutationen festgestellt. Durchschnitt, Wahrscheinlichkeit: Es können in der Wirklichkeit Hundert Mutationen sein oder gar keine. Aber: Man muss davon ausgehen, dass jede Mutation krankheitsrelevant ist!

    Weiterhin: Mir fehlt eine Strategie, wie die Forderungen des Gesetzes gegenüber dem nicht im VDH organisierten „Zuchtspektrum“ oder gar gegen den illegalen Hundehandel durchgesetzt werden kann. Dieser illegale Hundehandel lebt von der Dummheit der Käufer, so drastisch muss man das feststellen! Hier muss man gerade auch für die Käufer die Hürde, mit denen sie davon kommen, deutlich höher anlegen.

    Und: Die legale Zucht kann ohne die Verpaarung mit sog. Carriern nicht auskommen. Wenn man in den Gen-Allelen eine rezessives Schadgen erkennt, dann gibt ja einen Gentest, der das deutlich macht. Doch ein Schadgen gegenüber 50 000 Genen im Genom! Soll man so einen gesamt Gensatz, der womöglich insgesamt bestens dasteht, aus der Zucht ausschließen? Damit würde man nur den Genpool der betreffenden Rasse weiter verarmen mit der Folge, dass sich etliche andere Schadgene, für die es keinen Gentest gibt, in diesem Genpool ansammeln.

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